Brandschutztüren
Brandschutztüren verhindern die Weiterverbreitung von Feuer und Rauch in andere Gebäudeabschnitte. Damit leisten sie einen sehr wichtigen Beitrag zum Schutz von Menschen, Tieren und Sachwerten im Brandfall.
Brandschutztür/-tor
Brandschutztüren werden verschiedenen Feuerwiderstandsklassen zugeordnet, die die Widerstandsdauer in Minuten angeben.
Eine T30-Tür ist 30 Minuten und eine T90-Tür ist 90 Minuten gegen Feuer beständig.
Viele Feuerschutztüren sind durch den Einbau von speziellen Dichtungen auch als Rauchschutztür zugelassen.
Brandschutztüren müssen selbstschließend sein.
Eine Offenhaltung von Brandschutztüren ist nur bei Installation von elektromagnetischen Feststellanlagen zulässig.
Türfeststellanlagen
Türfeststellanlagen werden über Rauchmelder gesteuert. Bei Erkennung von Rauch werden die Haftmagneten, die die Tür im Normalfall offenhalten, deaktiviert, die Tür schließt in kürzester Zeit und verhindert somit zuverlässig die Rauchausbreitung. Wir installieren nur zugelassene Bauteile und halten die Systemkonformität ein.
Die jährlich durchzuführende Instandhaltung erfolgt gemäß DIN 18650, DIN 14677, ASR A1.7, der DGUV-I 208-022 und den Herstellerangaben.
Beratung, Wartung, Instandsetzung
Je nach Ausführungsart wird die Instandhaltung gemäß DIBT-Richtlinie, DIN 14677, DIN 18650 und ASR A1.7, DGUV-I 208-022 und nach Herstellerangaben aller 12 Monate durchgeführt.
Brandschutztüren und Brandschutztoren
Türfeststellanlagen
Brandschutzklappen